Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge zwischen Frankfurter Abschleppdienst, Voltastraße 67, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer”) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde”) über Abschlepp-, Pannen-, Transport- und Bergungsdienstleistungen sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen.
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftragnehmers zustande, sei es telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder durch persönliche Beauftragung vor Ort. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag in der Regel mündlich oder schriftlich. Eine fehlende ausdrückliche Bestätigung steht dem Zustandekommen des Vertrages nicht entgegen, sofern der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung begonnen hat.
Bei telefonischer Beauftragung – insbesondere in Notsituationen wie Pannen oder Unfällen – gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Auftragnehmer die Auftragsannahme mündlich bestätigt und ein Einsatzfahrzeug disponiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zum Standort des Fahrzeugs, zur Art des Problems und zu allen weiteren für die Leistungserbringung relevanten Umständen zu machen.
Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, die zu einem erhöhten Aufwand oder zu Mehrkosten führen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung beziehungsweise der mündlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Abschleppdienst für PKW, Kleintransporter, Motorräder, Quads und vergleichbare Fahrzeuge mittels moderner Abschleppfahrzeuge mit hydraulischen Plattformen
- Pannenhilfe inklusive Starthilfe bei entladener Batterie, Reifenwechsel, Türöffnung bei versehentlichem Aussperren, Kraftstofflieferung und Vor-Ort-Diagnose
- Fahrzeugtransport regional im Großraum Frankfurt am Main sowie deutschlandweit, einschließlich Transport zu Werkstätten, Händlern, Zulassungsstellen oder privaten Adressen
- Fahrzeugbergung nach Verkehrsunfällen, aus Gräben, Böschungen, Tiefgaragen oder schwierigem Gelände mittels Spezialausrüstung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden weiterhin vertraglich verantwortlich. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, einschließlich an Sonn- und Feiertagen.
Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe. Sofern vor Auftragserteilung kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der geltenden Preisliste.
Der Auftragnehmer ist bemüht, dem Kunden vor Beginn der Leistung eine verbindliche Preisauskunft zu erteilen. Sollte sich während der Leistungserbringung herausstellen, dass der tatsächliche Aufwand erheblich über dem geschätzten Aufwand liegt – etwa aufgrund unvorhergesehener Umstände am Einsatzort – wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine Einigung über die Mehrkosten herbeiführen.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder auf Rechnung erfolgen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegebenenfalls nach Bonitätsprüfung möglich. Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug des Kunden auszuüben, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis beglichen sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere der genaue Standort des Fahrzeugs, die Art und Beschreibung des Schadens oder Problems, das Fahrzeugmodell und gegebenenfalls besondere Merkmale des Fahrzeugs, die für den Transport oder die Bergung relevant sind.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das zu transportierende oder abzuschleppende Fahrzeug frei von nicht deklarierten Gefahrstoffen ist. Persönliche Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, sind vom Kunden eigenverantwortlich zu sichern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Der Kunde hat am vereinbarten Standort oder Zielort rechtzeitig anwesend zu sein beziehungsweise eine bevollmächtigte Person zu benennen, die das Fahrzeug übergeben oder entgegennehmen kann. Verzögerungen, die durch die Abwesenheit des Kunden oder seines Bevollmächtigten entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder beauftragten Subunternehmer verursacht werden, in vollem Umfang. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle Fahrzeugtransporte und Abschleppvorgänge sind vollversichert. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Im Schadensfall wird der Auftragnehmer die Regulierung unverzüglich einleiten.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Kunde hat Schäden, die während des Transports oder der Bergung am Fahrzeug entstanden sind, unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeugs zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden.
Stornierung und Widerrufsrecht
Eine kostenlose Stornierung des Auftrags ist möglich, solange der Auftragnehmer noch nicht mit der Anfahrt zum Einsatzort begonnen hat. Wurde die Anfahrt bereits begonnen, wird eine Anfahrtspauschale berechnet, deren Höhe sich nach der zurückgelegten Strecke und dem entstandenen Aufwand richtet.
Bei Verträgen, die im Rahmen eines Notfalls geschlossen werden – etwa bei einer Panne oder einem Unfall auf der Straße – handelt es sich in der Regel um Verträge über Dienstleistungen, die aufgrund der Dringlichkeit sofort erbracht werden müssen. In diesen Fällen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sobald der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde.
Sollte der Kunde den Einsatz vor Ort abbrechen wollen, nachdem der Auftragnehmer bereits eingetroffen ist, werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Dies umfasst die Anfahrtspauschale sowie gegebenenfalls bereits erbrachte Teilleistungen.
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt – insbesondere bei extremen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Straßensperrungen oder sonstigen unvorhersehbaren und vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen – ist der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht befreit. Der Auftragnehmer wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und sich bemühen, eine alternative Lösung anzubieten.
Datenschutz
Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Auftragnehmer ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist – etwa an beauftragte Subunternehmer oder Versicherungen im Schadensfall. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.